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Wurde eine Zahlung falsch eingegeben oder gibt es bei einer SEPA-Einzugsermächtigung einen Rückläufer (Rücklastschrift), so können die Zahlungen bei der Rechnung selber im Register “Zahlungen” korrigiert oder gelöscht werden.
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Wurde eine Zahlung falsch eingegeben oder gibt es bei einer SEPA-Einzugsermächtigung einen Rückläufer (Rücklastschrift), so können die Zahlungen bei der Rechnung selber im Register “Zahlungen” korrigiert oder gelöscht werden.
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