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Der Übermandant kann standardgemäß auf den gleichen Personendatensatz zurückgreifen und mit dem gleichen Datensatz arbeiten. Ausgenommen bei der Einsicht der Daten sind die Bankdaten, sowie die Rechnungsdaten. Hier sieht jeder Verband nur seine eigenen Daten. Im Bereich der Kommunikatiosdaten besteht für den Übermandanten lediglich die Möglichkeit, einen zusätzlichen, eigenen Adressdatensatz zu hinterlegen. Diesen kann der Übermandant anschließend dem Landesverband (als aktuellere Adresse”) vorschlagen. Der Landesverband kann den Vorschlag anschließend akzeptieren oder ablehnen.
Der bestehende Datensatz vom Landesverband kann vom Dachverband nicht verändert werden.

Ebenfalls ausschlielich für den eigenen Verband einsichtig ist das Bemerkungsfeld. Dies kann pro Verband befüllt werden, ohne dass der Über oder Untermandant die Inhalte einsehen kann.

Weitere Handlungsmöglichkeiten pro Personendatensatz:

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