Verein: Öffnen der BE (bis 16.02.)

Verein: Öffnen der BE (bis 16.02.)

Bis einschließlich 16. Februar haben Sie die Möglichkeit, die Bestandserhebung selbstständig erneut zu öffnen. Klicken Sie dafür auf den Button „Bestandsmeldung öffnen und erneut einreichen“.

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Sie starten erneut bei Schritt 1 der Bestandserhebung.

Wichtig: Nach der Öffnung müssen Sie die Bestandserhebung erneut explizit abschließen, sie gilt sonst als nicht abgegeben!

In Ausnahmefällen kann Ihr zuständiger Sportbund ab dem 17. Februar eine erneute Eingabe durch Freischalten ermöglichen.

Nach einer Freischaltung gilt die Bestandserhebung wieder als nicht abgegeben, solange keine erneute Bestätigung erfolgt ist.

Für die eigenen Unterlagen können Sie sich einen Kontrollausdruck in verschiedenen Formaten erstellen und herunterladen. Nach dem Bestätigen wird automatisch ein Kontrollausdruck im PDF-Format erstellt und an die E-Mail-Adresse der Person gesendet, die die Bestandserhebung durchgeführt hat sowie an die Mailadresse, die in der Vereinsakte hinterlegt ist.