LSB: Öffnen der BE für Vereine
Ab dem 01.02. eines Jahres ist es den Vereinen nicht mehr möglich, die Bestandserhebung selbstständig wieder zu öffnen und abzuschließen. Vereine können dann bis einschließlich 31.03. die Öffnung der Bestandserhebung gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 25,- anfragen. Ein Verein beantragt die Öffnung über den Menüpunkt “Bestandserhebung” und kann (aber muss nicht!) eine Begründung eingeben, warum er die Öffnung der BE beantragt. Die Ansicht für den Verein ist folgende:
Nach der Beantragung der Öffnung hingewiesen:
Bis 28.02. obliegt die Öffnung der BE den Sportbünden.
Ab dem 01.03. obliegt die Öffnung bis zum 31.03. dem LSB. Die Öffnungsanfragen über das System erhält weiterhin der Sportbund, der die Anfragen an den LSB unter portal@lsb-niedersachsen.de mit seiner Zustimmung weiterleitet.
Um die Bestandserhebung ab dem 01.03. für einen Verein wieder zu öffnen, müssen Sie als LSB-Admin eingeloggt sein. Klicken Sie auf den Menüpunkt “Bestandserhebungen” unter “Organisationen”. Alle Vereine, die die BE nicht vollständig erledigt haben, erhalten im Menüpunkt “Bestandserhebungen” (einsehbar als LSB-Admin) den Status “Keine fristgerechte Abgabe”. Diese sind dann unter über den Filter “Bearbeitungsstatus” zu sehen. Suchen Sie den Verein heraus, dessen Bestandserhebung wieder geöffnet werden soll und klicken Sie mit einem Doppelklick darauf.
Es öffnet sich diese Ansicht. Über “Wiedereröffnen” wird die Bestandserhebung für den Verein bis zum 31.03. wieder geöffnet. Ab dem 01.04.26 sind keinerlei Änderungen mehr möglich.