LSB: Mitgliedschaft im Erfassungsjahr - Vereine für die BE freischalten

LSB: Mitgliedschaft im Erfassungsjahr - Vereine für die BE freischalten

Vereine, die spätestens zum 31.12. ihre Mitgliedschaft im LSB gekündigt haben, müssen keine Bestandserhebung mehr für das kommende Jahr machen. Dafür muss vor dem Start der Bestandserhebung die Mitgliedschaft im Erfassungsjahr bestimmt und der Jahreswechsel durchgeführt werden. Das geschieht mithilfe des Auslösens des Buttons Jahreswechsel. Dieser bedingt, ob ein Verein für das kommende Jahr Mitglied ist oder nicht. Der Button müsste also immer vor dem Start der Bestandserhebung geklickt werden sodass dann feststeht, bei welchem Verein das Häkchen gesetzt ist und bei wem nicht.

Um den Jahreswechsel durchführen zu können, benötigen Sie die Rolle des LSB-Sysadmin.

Klicken Sie im Menü auf “System” und dann auf “Jahreswechsel”. Sofern für das Jahr bereits ein Datum für den Jahreswechsel gesetzt wurde, wird es in dem blauen Infofeld angezeigt.

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In der Regel wird das Datum auf einen Tag vor dem Start der BE eingetragen. Wichtig ist, dass der Jahreswechsel automatisch über Nacht ausgeführt wird. Ist also wie in diesem Beispiel der 21.11.25 eingetragen, so läuft der Job in der Nacht vom 20.11. auf den 21.11.25.

Das Datum kann jederzeit angepasst werden, bevor das eingetragene Datum abläuft. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich und der Jahreswechsel würde für das oben im Screenshot angegebene Jahr durchgeführt werden (2026 auf 2027).

Wenn der Jahreswechsel über nach ausgeführt wird, steht am nächsten Tag folgendes fest:

  • Für Vereine mit Status “ordentliches Mitglied” oder “Mitglied mit besonderem Status” und OHNE Austrittsdatum, wird der Haken bei Mitgliedschaft im Erfassungsjahr auf Ja gestellt. Die BE wird ihnen dann angezeigt und sie muss durchgeführt werden

  • Für Vereine mit Status “ordentliches Mitglied” oder “Mitglied mit besonderem Status” und MIT Austrittsdatum, wird der Haken bei Mitgliedschaft im Erfassungsjahr auf Nein gestellt. Die BE darf ihnen dann nicht angezeigt werden und sie müssen sie nicht durchführen.