SB: Öffnen der BE für Vereine
Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie: Bei dieser Anleitung handelt es sich ausschließlich um eine technische Handreichung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die Inhalte dienen lediglich der technischen Umsetzung und stellen keine Handlungsanweisung dar. Insbesondere ersetzt diese Anleitung keine rechtliche Beratung oder Anleitung zur rechtlichen Handhabung.
1. Öffnung der Bestandserhebung mit Anfrage über das System (Februar)
Vereine haben die Möglichkeit, bis einschließlich 31.03. die Öffnung der Bestandserhebung anzufragen. Ein Verein beantragt die Öffnung über den Menüpunkt “Bestandserhebung” und kann (aber muss nicht!) eine Begründung eingeben, warum er die Öffnung der BE beantragt. Der Verein wird zudem auf die Verwaltungsgebühr und weitere Ordnungsgelder sowie ein mögliches Mahnverfahren hingewiesen. Die Ansicht für den Verein ist folgende:
Nach der Beantragung der Öffnung hingewiesen:
Alle SB-Admins erhalten nach Beantragung der Öffnung eine E-Mail und sind bis zum letzten Februar-Tag berechtigt, die Bestandserhebung für den Verein erneut zu öffnen.
In der E-Mail an den Sportbund ist beschrieben, wo Sie für die Prüfung und Freischaltung klicken müssen. Sie müssen sich der in der Rolle des SB-Admin befinden. Klicken Sie auf den Menüpunkt “Bestandserhebungen”.
Alle Vereine, die die Bestandserhebung nicht rechtzeitig vollständig abgeschlossen haben, erhalten ab Februar automatisch den Status “Keine fristgerechte Abgabe” und sind im Bearbeitungsstatus “Aktuell in Bearbeitung” zu finden.
Der Verein, der eine Öffnung beantragt hat, wird sich unter dem Bearbeitungsstatus “Aktuell in Bearbeitung” finden lassen und den Status “Prüfung durch Sportbund” haben, da dieser sich durch den Antrag über das System geändert hat. Suchen Sie den Verein heraus, in der Regel erscheint er ganz oben. Außerdem ist in der äußersten rechten Spalte ein gelbes Dreieck zu sehen.
Mit dem üblichen Doppelklick landen Sie in der Übersicht des Vereins für die Bestandserhebung. Ganz unten befindet sich gelb umrandet “Prüfung durch Sportbund”. Hier können Sie eine Begründung angeben (müssen aber nicht) und die Bestandserhebung für den Verein freischalten oder den Antrag auf Öffnung ablehnen. Für den Fall der Ablehnung empfehlen wir die Angabe einer Begründung.
Nachdem Sie die Öffnung der BE bestätigt oder abgelehnt haben, erscheint eine Erfolgsmeldung und der Verein wird darüber per E-Mail benachrichtigt. Er startet dann bei Schritt 1 “Vereinsdaten” der BE, wenn er auf den Menüpunkt Bestandserhebung in der Rolle Organisations-Admin klickt und kann die Bestandserhebung bis einschließlich 28.02.2026 abschließen. Im Anschluss wird sie wieder geschlossen und erhält erneut den Status “Keine fristgerechte Abgabe”. Er müsste dann die Öffnung erneut beantragen.
Achtung: Die Bestandserhebung bleibt so lange geöffnet, bis der Verein sie (wieder) abschließt! Ansonsten gilt die Bestandserhebung als nicht abgegeben!
2. Öffnung der Bestandserhebung ohne Anfrage über das System (z.B. telefonische Anfrage auf Öffnung) (Februar)
Auch wenn ein Verein sich telefonisch oder anderweitig meldet und die Öffnung nicht direkt über das System beantragt, haben Sie bis zum letzten Februartag die Möglichkeit, den Verein freizuschalten. Sie müssen sich dafür in der Rolle des SB-Admin befinden. Klicken Sie auf den Menüpunkt “Bestandserhebungen” und suchen Sie den Verein heraus. Um zu filtern, wählen Sie den Status “Erledigt” aus. Mit dem üblichen Doppelklick landen Sie in der Übersicht des Vereins für die Bestandserhebung. Unterhalb des Infoblocks befindet sich der Button “Wiedereröffnen”.
Nach Klicken des Buttons werden Sie noch einmal gefragt, ob Sie die Bestandserhebung für den Verein wirklich öffnen möchten. Bestätigen Sie dies.
Nachdem Sie die Öffnung der BE bestätigt haben, erscheint eine Erfolgsmeldung:
Der Verein wird darüber außerdem per E-Mail benachrichtigt. Er startet dann bei Schritt 1 “Vereinsdaten” der BE, wenn er auf den Menüpunkt Bestandserhebung in der Rolle Organisations-Admin klickt.
Achtung: Die Bestandserhebung bleibt so lange geöffnet, bis der Verein sie (wieder) abschließt! Ansonsten gilt die Bestandserhebung als nicht abgegeben!
3. Freischaltung der Bestandserhebung für Vereine im März
Ab dem 01.03. sind Sie als Sportbund nicht mehr berechtigt, die Bestandserhebung für die Vereine zu öffnen. Die Öffnung ist bis einschließlich 31.03. nur noch durch den LSB möglich. Vereine haben ab dem 01.03. weiterhin die Möglichkeit, eine Öffnungsanfrage über das System zu stellen, für diese ändert sich also nichts. Auch den Antrag für die Öffnung über das System erhält weiterhin der Sportbund.
Dieser leitet die Anfrage bitte per E-Mail an portal@lsb-niedersachsen.de weiter. Der LSB schaltet die Bestandserhebung nach schriftlicher Zustimmung (per E-Mail) des Sportbunds frei, woraufhin die Bestandserhebung geöffnet wird und es bis einschließlich 31.03. bleibt, sollte der Verein die Bestandserhebung nicht abschließen.
Sofern ein Verein eine Anfrage auf Öffnung der BE nicht über das System stellt, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit der Anfrage und Ihrem Einverständnis an portal@lsb-niedersachsen.de, zu Händen Guido Samel.
Ab dem 01.04.26 sind keinerlei Änderungen mehr möglich.