Verein: Öffnung der BE anfragen
Sollten Sie als Verein die Bestandserhebung nicht im vorgegebenen Zeitraum durchgeführt haben, so haben Sie bis zum letzten Februar-Tag Zeit, eine Öffnung Ihrer Bestandserhebung gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 25,- zu beantragen. Diese wird über die Sportbünde erhoben. Darüber hinaus werden Sie darauf hingewiesen, dass weitere Ordnungsgelder sowie ein Mahnverfahren folgen können. Der LSB benötigt die endgültigen Bestandsdaten bis spätestens 28. Februar. Im März ist es nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich, Korrekturen an der Bestandserhebung vorzunehmen. Sollte das nötig sein, gehen Sie bitte auf Ihren zuständigen Sportbund zu. Ab dem 01.04. sind keinerlei Korrekturen mehr möglich. Es gibt keine Möglichkeit mehr, die Bestandsdaten einzureichen oder zu korrigieren.
Die Öffnung der Bestandserhebung im Februar können Sie dort beantragen, wo normalerweise die Bestandserhebung durchgeführt wird (Rolle Organisations-Admin, Menüpunkt Bestandserhebung). Sie sehen außerdem einen Hinweistext: Sie können hier Ihren Antrag auf Wiedereröffnung der Bestandserhebung einreichen. Bitte beachten Sie, dass der LSB für jede nachträgliche Freischaltung der Bestandserhebung über seine Sportbünde eine Verwaltungsgebühr von € 25,- erhebt. Außerdem können weitere Ordnungsgelder sowie ein Mahnverfahren fällig werden.
Ihnen steht dort der Button “Bestandsmeldung öffnen und erneut einreichen” zur Verfügung. Sie sehen außerdem ein Textfeld für eine Begründung. Bitte geben Sie wenn möglich eine Begründung ein. Wenn Sie sich entscheiden, den Button “Bestandsmeldung öffnen und erneut einreichen” zu klicken, startet damit der Antragsprozess für die Öffnung. Im Anschluss ändert sich die Ansicht dieser Seite und Sie erhalten einen Warnhinweis, dass Ihr Antrag an den zuständigen Sportbund weitergeleitet wurde:
Ihr Antrag auf Wiederöffnung der Bestandserhebung wurde somit an Sportbund gesendet, der Ihnen die Öffnung der Bestandserhebung genehmigen muss. Der Sportbund kann entscheiden, ob er Ihnen die Öffnung der Bestandserhebung gestattet oder verwehrt. Für beide Fälle erhalten Sie eine E-Mail, die Sie über die Entscheidung informiert. Sofern Ihr Antrag genehmigt wird, können Sie sich im Anschluss einloggen und in der Rolle Organisations-Admin auf den Menüpunkt “Bestandserhebung” klicken. Sie starten bei Schritt 1 “Vereinsdaten” der Bestandserhebung.
Sofern Sie Ihren Antrag im Februar stellen und dieser genehmigt wird, bleibt die Bestandserhebung bis zum 28.02.26 geöffnet, sofern Sie sie nicht vorher abschließen. Im Anschluss wird Sie wieder automatisch gesperrt und Sie müssen eine erneute Öffnung beantragen
Sofern Sie Ihren Antrag im März stellen und dieser vom Sportbund und dem LSB genehmigt wird, bleibt die Bestandserhebung bis zum 31.03.26 geöffnet, sofern Sie sie nicht vorher abschließen. Im Anschluss wird Sie wieder automatisch gesperrt und Sie haben dann keinerlei Möglichkeit mehr, die Bestandserhebung durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Bestandserhebung (erneut) komplett durchlaufen und abschließen müssen, da Sie sonst als nicht abgegeben gilt!