Berechtigungen und Funktionen für Sportbünde

Berechtigungen und Funktionen für Sportbünde

Als SB-Verantwortliche*r stehen Ihnen zwei verschiedene Rollen zur Verfügung: SB-Admin und SB-Mitarbeitende

SB-Admin

Die Rolle SB-Admin hat die umfassendsten Berechtigungen für den Sportbund. Mit dieser Rolle hat man Zugriff und Bearbeitungsrechte auf alle Menüpunkte. Zudem kann man anderen Personen sämtliche Funktionen zuweisen, sowohl auf Sportbund-Ebene als auch auf Vereinsebene.

Benachrichtigungen über Anträge zur Verlängerung der Gemeinnützigkeit und Bankdaten erhalten die SB-Admins, die die entsprechende Funktion Gemeinnützigkeit bearbeiten oder Bankdaten bearbeiten bekommen haben.

Wenn Funktionen für den eigenen Sportbund vergeben werden sollen, kann dies nur über den SB-Admin oder den LSB erfolgen.

Es kann max. 15 SB-Admins pro Sportbund geben.

SB-Mitarbeitende

Mit der Rolle SB-Mitarbeitende hat man zunächst nur Zugriff auf die Menüpunkte Personen und Organisationen, ohne Bearbeitungsrechte. Um Bearbeitungsrechte und Zugriffe auf weitere Menüpunkte zu erhalten, muss der SB-Admin entsprechende Funktionen an die Person zuweisen.

  • Mit der Funktion Ansprechperson Lehrgänge erhält man Bearbeitungsrechte für alle Lehrgänge aus dem SB

  • Mit der Funktion Adresse bearbeiten kann man Organisationsdaten bearbeiten

  • Mit der Funktion Lizenzen bearbeiten erhält man Zugriff auf den Menüpunkt Lizenzen und man kann Lizenzen bearbeiten. Mit der Funktion Lizenzen lesen kann man nur Lizenzen einsehen, aber nicht bearbeiten.

  • Mit der Funktion Gemeinnützigkeit bearbeiten, können Gemeinnützigkeitsanträge der Vereine genehmigt oder abgelehnt werden.

  • Die Funktionen Freigeber*in und Bewilliger*in gehören zu den Förderprogrammen und haben aktuell noch keine Bedeutung. Eine Erläuterung folgt sobald die Förderprogramme über das neue Portal laufen.

Es kann beliebig viele SB-Mitarbeitende pro Sportbund geben.