ÜL/T-Bezuschussung (Übungsleiter*in / Trainer*in-Bezuschussung)
Inhaltsverzeichnis
1.1 Einleitung: Beantragung der ÜL/T-Bezuschussung
Seit 2020 beantragen Vereine die Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter*innen und Trainer*innen (ÜL/T) online.
Ab dem 18.03.2026 erfolgt die Beantragung über das neue Phoenix-Portal.
1.2 Voraussetzungen
Für die Beantragung benötigen Sie:
Einen Zugang zum Phoenix-System, welches Sie über diesen Link aufrufen können: https://lsbni.it4sport.de/
Die Rolle „Organisation-Admin“ oder „Organisation-Mitarbeitende“ sowie zusätzlich die Berechtigungsfunktion „ÜL/T bearbeiten“, um die ÜL/T-Bezuschussung beantragen zu können.
Fehlen Ihnen Rollen und/oder Berechtigungen, können diese entweder vom Organisations-SysAdmin ihres Vereins (vgl. diese Anleitung zur Funktionsvergabe: Funktionen - LSB4Sport Niedersachsen - Confluence) oder vom zuständigen Sportbund zugewiesen werden.
1.3 Hinweise
Die Personen, die die Bestandserhebung durchführen, müssen nicht identisch mit den Personen sein, die die ÜL/T-Bezuschussung beantragen.
Bitte prüfen Sie regelmäßig die Phoenix-Zugänge Ihres Vereins.
Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden. Auch Nachfolger benötigen einen eigenen Zugang.
Den Antrag auf Zugang finden Sie auf der Startseite des Intranets im Service-Bereich rechts neben der Anmeldemaske oder über diesen Link: LSB Niedersachsen (LSB-NET).
In dieser Anleitung werden die einzelnen Schritte am Beispiel des fiktiven Vereins „Testhausen“ erläutert.
Für die Beantragung stehen zwei Bereiche zur Verfügung:
ÜL/T-Pool
ÜL/T-Bezuschussung
2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
Eine Auszahlung der Fördermittel erfolgt nur, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung ein gültiger Freistellungsbescheid für Ihren Verein im LSB-Portal vorliegt.
Liegt kein gültiger Freistellungsbescheid vor, erscheint ein entsprechender Hinweis im System.
Bitte reichen Sie einen neuen Freistellungsbescheid rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Bescheids ein. Wie das funktioniert kann hier nachgelesen werden: Organisationsansicht - LSB4Sport Niedersachsen - Confluence
3. Menüpunkt „ÜL/T-Pool“
Im Bereich „ÜL/T-Pool“ erhalten Sie eine Übersicht aller Übungsleiter*innen und Trainer*innen Ihres Vereins.
Dort werden alle Personen angezeigt – unabhängig davon, ob sie für die Bezuschussung gemeldet sind.
Die Übersicht dient als zentrale Gesamtliste aller ÜL/T, die derzeit oder in der Vergangenheit für Ihren Verein tätig waren.
Eine Bearbeitung ist jederzeit möglich.
Einschränkung: ÜL/T, die nach dem 30.06. des laufenden Jahres auf der beim Sportbund eingereichten Liste stehen, können nicht aus dem Pool gelöscht werden. Auch die Beschäftigungsform (hauptberuflich/nebenberuflich) lässt sich für diese ÜL/T nicht ändern.
4. Funktionen
Neue ÜL/T hinzufügen
Über den „+“-Button können Sie neue ÜL/T hinzufügen.
Geben Sie dazu Lizenznummer und Geburtsdatum ein.
Beschäftigungsform angeben
Sie können festlegen, ob eine Person
hauptberuflich
oder nebenberuflich
für den Verein tätig ist.
ÜL/T entfernen
Nicht mehr aktive ÜL/T können über den „x“-Button gelöscht werden.
Dies ist nur möglich, solange die Person nicht auf der Bezuschussungsliste steht.
5.Weiter zum nächsten Schritt
Über den Menüpunkt „ÜL/T-Bezuschussung“ wechseln Sie zur Bezuschussungsliste.
6. Menüpunkt „ÜL/T-Bezuschussung“
Die Bezuschussungsliste kann nur im Zeitraum
15.03. bis 31.05. eines Jahres (im Jahr 2026 wurde das Ende der Antragsfrist auf 30.06.2026 verlängert) bearbeitet werden.
Sie können jederzeit zwischen den Bereichen „ÜL/T-Pool“ und „Bezuschussungsliste“ wechseln.
7. ÜL/T zur Bezuschussungsliste hinzufügen oder entfernen
Wählen Sie im ÜL/T-Pool eine oder mehrere Personen aus.
Klicken Sie auf den Button „Bezuschussungsliste Ja/Nein“, um die ausgewählten Personen zur Bezuschussungsliste hinzuzufügen oder von ihr zu entfernen. Den Button finden Sie sowohl im ÜL/T-Pool als auch in der Bezuschussungsliste.
8. Vorjahresliste übernehmen
Um Zeit zu sparen, können Sie die Bezuschussungsliste aus dem Vorjahr übernehmen. Sie finden den Button im Bereich Bezuschussungsliste.
9. Förderfähigkeit (Beschäftigungsform)
Hauptberuflich beschäftigte ÜL/T sind nach der Richtlinie des LSB nicht förderfähig.
Definition „hauptberuflich“:
Eine ÜL/T gilt als hauptberuflich tätig, wenn sie mindestens 14 Stunden pro Woche für den Verein arbeitet:
in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder
auf Honorarbasis (z. B. als selbstständige Trainer*innen)
Diese Personen können gegebenenfalls über kommunale oder andere Förderprogramme unterstützt werden.
10. Einreichung der Bezuschussungsliste beim Sportbund
Wenn Sie alle ÜL/T, die im Zeitraum 01.06. bis 31.05. des Folgejahres tätig sind, zur Bezuschussungsliste hinzugefügt haben, klicken Sie auf „Weiter“.
Im nächsten Schritt müssen folgende Punkte bestätigt werden:
Hiermit bestätige ich, dass
die Übungsleiterdaten korrekt sind
die eingegebenen Daten nach dem 30.06. automatisiert als rechtsverbindlicher Antrag verarbeitet werden
je ÜL/T nur eine Lizenz abgerechnet wird (es wird die Lizenz mit der längsten Laufzeit berücksichtigt)
alle ÜL/T nachweislich und persönlich für den Verein im Jahr der Förderung tätig sein werden
die Bestimmungen der Richtlinie 2.3.1 eingehalten werden
Anschließend bestätigen Sie die Einreichung über den Button
„Bezuschussungsliste speichern und beim Sportbund einreichen“.
Erst danach gilt Ihr Antrag auf ÜL/T-Bezuschussung als abgegeben.
Haben Sie die Liste bereits beim Sportbund eingereicht, können Sie die Liste unter ÜL/T-Bezuschussung über den Button „Wiedereröffnen“ erneut öffnen, bearbeiten und wieder einreichen. Die Eingabe einer Begründung ist nicht zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
Die Bezuschussungsliste kann im Zeitraum 15.03. – 30.06. jederzeit geöffnet und angepasst werden. Eine erneute Einreichung erfolgt jedoch erst, wenn die Plausibilitätsprüfungsfragen nach Änderungen erneut bestätigt werden und Sie wieder auf „Bezuschussungsliste speichern und beim Sportbund einreichen“ klicken. Andernfalls bleibt die vorherige Einreichung gültig.
11. Bestätigung der richtlinienkonformen Mittelverwendung
Spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres muss der Verein im System bestätigen, dass die Fördermittel ordnungsgemäß verwendet wurden.
Die Bestätigung kann im Rahmen der Bestandserhebung oder separat im System erfolgen.
Wurde der Förderbetrag nicht vollständig oder nicht unbar an die ÜL/T ausgezahlt, kann der zuständige Sportbund eine Rückforderung veranlassen.
Für die Bestätigung muss eine der drei Optionen im System ausgewählt werden.