3.5 SEPA Export und SEPA Lastschrifteinzug

In diesem Kapitel werden folgende Themen beschrieben

Voraussetzung bei der Durchführung von Lastschrifteinzügen ist, dass Sie mit der Bank überhaupt vereinbart haben, dass Sie Lastschrifteinzüge bei der Bank überhaupt einreichen dürfen und dass Sie entsprechende Vereinbarungen mit Ihren Vereinen/Kunden/Personen haben und den Lastschrifteinzug dann auch überhaupt rechtlich durchführen dürfen (also Mandate besitzen).

Hier bitte vorher Ihren Bankberater ansprechen, da die Bank Sie bzw. die von Ihnen verwendete Bankverbindung in der Regel erst einmal zur Nutzung von Lastschrifteinzügen freischalten muss und der Bankberater Ihnen auch sagen kann, wie Sie die SEPA-Datei dann an die Bank senden können (also z.B. per Onlinebanking, Starmoney oder weiteren Bankprodukten).