4.6 Fakturierung -SEPA Export und SEPA Lastschrifteinzug- GS Admin
In diesem Kapitel werden die folgenden Themen beschrieben:
Eine Grundvoraussetzung für die Durchführung von Lastschrifteinzügen ist, dass Sie zunächst mit Ihrer Bankvereinbaren, dass Sie Lastschrifteinzüge einreichen dürfen und dass Sie entsprechende Vereinbarungen mit Ihren Vereinen/Kunden/Personen haben, die Ihnen den rechtlichen Rahmen zur Durchführung dieser Einzüge geben (d. h., dass Sie Mandate besitzen).
Sprechen Sie hierzu bitte vorab mit Ihrem Bankberater, da die Bank in der Regel Ihre Bankverbindung zur Nutzung von Lastschrifteinzügen freischalten muss. Ihr Bankberater kann Ihnen zudem erklären, wie die SEPA-Datei an die Bank übermittelt werden kann, z. B. über Onlinebanking, Starmoney oder andere Bankprodukte.