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Im Bereich Personen erhält der GS-Admin eine Übersicht über alle in seinem Mandanten angelegten und registrierten Personen. Durch Aufrufen eines Personendatensatzes kann dieser bearbeitet oder gelöscht werden. Ebenso kann der GS-Admin in diesem Bereich Personen neu anlegen und ihnen entsprechende Rollen und damit Zugriffsrechte auf die Verbandsdaten zuteilen.

Sonderfall Übermandantenfäigkeit

Der Übermandant kann standardgemäß auf den gleichen Personendatensatz zurückgreifen und mit dem gleichen Datensatz arbeiten. Ausgenommen bei der Einsicht der Daten sind die Bankdaten, sowie die Rechnungsdaten. Hier sieht jeder Verband nur seine eigenen Daten. Im Bereich der Kommunikatiosdaten besteht für den Übermandanten lediglich die Möglichkeit, einen zusätzlichen, eigenen Adressdatensatz zu hinterlegen. Diesen kann der Übermandant anschließend dem Landesverband (als aktuellere Adresse”) vorschlagen. Der Landesverband kann den Vorschlag anschließend akzeptieren oder ablehnen.
Der bestehende Datensatz vom Landesverband kann vom Dachverband nicht verändert werden.

Weitere Handlungsmöglichkeiten pro Personendatensatz:

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