Für die Zur Unterstützung der Erfüllung der Verpflichtungen aus Art-. 15 DSGVO sind folgende Funktionen in Phoenix bei II entsprechende Funktionen für Anfragen von BetroffenenumgesetztBetroffenen umgesetzt.
· Auskunftsersuchen:
Für das Auskunftsersuchen eines Betroffenen Beim Auskunftsersuchen kann der betroffenen Personen sofort vom GS-Admin sofort das in der Personensuche vorhandene Personenkarteiblatt ausgedruckt werdenausdrucken, um einer betroffenen Person Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu geben. Abhängig von der Einsatz der den eingesetzten Module Modulen kann es erforderlich sein, dass es dann noch zu einer ggfs manuell durchzuführenden Ergänzung kommen muss.· Löschungen:
Bei der Anfrage nach einer Löschung werden die bestimmte Informationen manuell ergänzt werden müssen.
Bei einer Löschanfrage werden sämtliche gespeicherten Personendaten vollständig gelöscht (siehe Screenshot unten mit Hinweis auf , entsprechend Art. 17 . DSGVO. Lediglich Rechnungen dieser Person verbleiben gemäß den bleiben jedoch aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bis zum Ende derselben Ablauf dieser Fristen im System erhalten.
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Die Umsetzung von Widerrufen ermöglicht es, dass Anpassungen von Daten können unmittelbar durch den Zuständigen geändert zuständigen Verantwortlichen vorgenommen werden . Dadurch, dass die können. Da sämtliche personenbezogenen Daten mittlerweile alle nochmals separat mitprotokolliertwerden, kann nachfolgen werdenlässt sich nachvollziehen, wer wann welche Änderung Änderungen an der Person den Personendaten durchgeführt hat.