Umsetzbarkeit von Betroffenenanfragen (Art. 15 DSGVO)

Umsetzbarkeit von Betroffenenanfragen (Art. 15 DSGVO)

Umsetzung der DSGVO-Rechte in Phoenix

1. Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)

  • Prozess:
    Der GS-Admin kann aus der Personensuche direkt das Personenkarteiblatt ausdrucken, um betroffenen Personen Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu geben.

  • Manuelle Ergänzungen:
    Abhängig von den eingesetzten Modulen können bestimmte Informationen manuell ergänzt werden müssen, da nicht alle Daten automatisch im Karteiblatt enthalten sind.

2. Löschanfragen (Art. 17 DSGVO)

  • Automatische Löschung:
    Sämtliche gespeicherten Personendaten werden vollständig gelöscht, wenn eine Löschanfrage bearbeitet wird.

  • Ausnahmen:
    Rechnungen bleiben aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bis zum Ablauf dieser Fristen im System erhalten.

  • Sicherheitsabfrage:
    Vor dem Löschen erfolgt eine Sicherheitsabfrage zur Bestätigung, um versehentliches Löschen zu verhindern.

3. Widerrufe und Datenanpassungen

  • Direkte Bearbeitung:
    Anpassungen von Daten können unmittelbar durch den zuständigen Verantwortlichen vorgenommen werden.

  • Protokollierung:
    Sämtliche Änderungen an personenbezogenen Daten werden separat mitprotokolliert. So lässt sich nachvollziehen, wer wann welche Änderungen an den Personendaten durchgeführt hat.

4. Technische Umsetzung

  • Nachvollziehbarkeit:
    Die Protokollierung ermöglicht eine lückenlose Dokumentation für Audits oder Betroffenenanfragen.

  • Rollenbasierte Kontrolle:
    Nur autorisierte Rollen (z.B. GS-Admin) haben Zugriff auf Lösch- und Anpassungsfunktionen.


Übersicht der DSGVO-Konformität

DSGVO-Artikel

Umsetzung in Phoenix

DSGVO-Artikel

Umsetzung in Phoenix

Art. 15

Ausdruck des Personenkarteiblatts durch GS-Admin (+ manuelle Ergänzungen bei Bedarf).

Art. 17

Vollständige Löschung von Personendaten; Rechnungen verbleiben bis Fristende.

Art. 5(2)

Protokollierung aller Änderungen für Nachweis der Verarbeitungskonformität.


Hinweis:
Die Sicherheitsabfrage beim Löschen stellt sicher, dass kritische Operationen nur absichtlich ausgelöst werden.
Die Protokollierung aller Änderungen sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.


Umsetzung der DSGVO-Rechte in Phoenix

1. Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)

  • Prozess:
    Der GS-Admin kann aus der Personensuche direkt das Personenkarteiblatt ausdrucken, um betroffenen Personen Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu geben.

  • Manuelle Ergänzungen:
    Abhängig von den eingesetzten Modulen können bestimmte Informationen manuell ergänzt werden müssen, da nicht alle Daten automatisch im Karteiblatt enthalten sind.

2. Löschanfragen (Art. 17 DSGVO)

  • Automatische Löschung:
    Sämtliche gespeicherten Personendaten werden vollständig gelöscht, wenn eine Löschanfrage bearbeitet wird.

  • Ausnahmen:
    Rechnungen bleiben aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bis zum Ablauf dieser Fristen im System erhalten.

  • Sicherheitsabfrage:
    Vor dem Löschen erfolgt eine Sicherheitsabfrage zur Bestätigung, um versehentliches Löschen zu verhindern.

3. Widerrufe und Datenanpassungen

  • Direkte Bearbeitung:
    Anpassungen von Daten können unmittelbar durch den zuständigen Verantwortlichen vorgenommen werden.

  • Protokollierung:
    Sämtliche Änderungen an personenbezogenen Daten werden separat mitprotokolliert. So lässt sich nachvollziehen, wer wann welche Änderungen an den Personendaten durchgeführt hat.

4. Technische Umsetzung

  • Nachvollziehbarkeit:
    Die Protokollierung ermöglicht eine lückenlose Dokumentation für Audits oder Betroffenenanfragen.

  • Rollenbasierte Kontrolle:
    Nur autorisierte Rollen (z.B. GS-Admin) haben Zugriff auf Lösch- und Anpassungsfunktionen.


Übersicht der DSGVO-Konformität

DSGVO-Artikel

Umsetzung in Phoenix

DSGVO-Artikel

Umsetzung in Phoenix

Art. 15

Ausdruck des Personenkarteiblatts durch GS-Admin (+ manuelle Ergänzungen bei Bedarf).

Art. 17

Vollständige Löschung von Personendaten; Rechnungen verbleiben bis Fristende.

Art. 5(2)

Protokollierung aller Änderungen für Nachweis der Verarbeitungskonformität.


Hinweis:
Die Sicherheitsabfrage beim Löschen stellt sicher, dass kritische Operationen nur absichtlich ausgelöst werden.
Die Protokollierung aller Änderungen sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.