1.5 Umsetzbarkeit von Betroffenenanfragen (Art. 15 DSGVO)
Für die Unterstützung der Erfüllung der Verpflichtungen aus Art-. 15 DSGVO sind folgende Funktionen in Phoenix bei Anfragen von Betroffenenumgesetzt.
·        Auskunftsersuchen:
Für das Auskunftsersuchen eines Betroffenen kann der betroffenen Personen sofort vom GS-Admin das in der Personensuche vorhandene Personenkarteiblatt ausgedruckt werden. Abhängig von der Einsatz der eingesetzten Module kann es sein, dass es dann noch zu einer ggfs manuell durchzuführenden Ergänzung kommen muss.
·        Löschungen:
Bei der Anfrage nach einer Löschung werden die gespeicherten Personendaten vollständig gelöscht (siehe Screenshot unten mit Hinweis auf Art. 17. DSGVO. Lediglich Rechnungen dieser Person verbleiben gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bis zum Ende derselben im System.
·        Umsetzung von Widerrufen
Anpassungen von Daten können unmittelbar durch den Zuständigen geändert werden. Dadurch, dass die personenbezogenen Daten mittlerweile alle nochmals separat mitprotokolliert werden, kann nachfolgen werden, wer wann welche Änderung an der Person durchgeführt hat.
Â