1.6 Umsetzung Berechtigungskonzept im Dachverband

Phoenix II bietet den Sportfachverbänden die technische Möglichkeit, dass ein Dachverband sich die Daten eines Landesverbands mit anschauen kann. Dazu ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Dachverband und den Landesverbänden notwendig sowie eine entsprechende Datenschutzerklärung auf Seiten des Landesverbands mit seinen genutzten Personendaten, dass diese Daten auch an den Dachverband weitergegeben werden dürfen.

Sind diese Erklärungen entsprechend vorhanden (die Einhaltung dieser Erklärung liegt bei dem Auftragsverantwortlichen, als den Verbänden selbst), so bietet Phoenix die Möglichkeit, dass der Dachverband die Daten seiner Landesverbände einsehen kann. Konkret bedeutet dies, dass dann z.B. ein GS-Admin eines Dachverbandes die Daten seines Dachverbandes und die Daten der Landesverbände einsehen kann. Der GS-Admin des Landesverbands kann aber nur weiterhin seine Daten im Landesverband sehen.
Mit der Übermandantenfähigkeit mancher Module ist es möglich, dass der Landesverband beim Dachverband gewisse Dinge einsehen kann, die normalerweise nur der Dachverband verwaltet. Dies sind z.B. A-Lizenzen oder auch Ehrungen auf Dachverbandsebene.  Auch im Bereich der Kader kann der Landesverband zumindest die Kaderzugehörigkeit beim Dachverbandskader einsehen, jedoch in diesem Fall keine Einzeldaten des Kaderathleten. Auch Veranstaltungen können gemeinsam zwischen Dach- und Landesverband im Bereich der Kampfrichtereinsatzplanung organisiert werden, wenn es eine entsprechende Zuordnung der Veranstaltung zu dem Dach- und Landesverband gibt. Auch hier hat der Landesverbandsvertreter einen beschränkten Zugang auf die personenbezogenen Daten aufgrund des berechtigten Interesses der Daten für die Gewährleistung der korrekten Durchführung der gemeinsam geplanten Veranstaltung.

 

Ergänzung für das Thema Datenzugriff bei Quermandanten

Phoenix II bietet den Sportfachverbänden die Möglichkeit auch gewisse Daten zwischen den Verbänden untereinander auszutauschen bzw. einzusehen ohne dass diese vom anderen Verband immer wieder neu eingegeben werden müssen oder doppelt vorhanden sind. Auch hier ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen den beiden Landesverbänden notwendig sowie eine entsprechende Datenschutzerklärung auf Seiten der Landesverbände mit den jeweils genutzten personenbezogenen Daten, dass diese Daten auch an andere Landesverbände weitergegeben werden dürfen.

Sind die Landesverbände entsprechend durch den Hersteller so konfiguriert, dass die Landesverbände untereinander Daten austauschen dürfen, so können dann z.B. bei übergreifenden Veranstaltungen wie Regionalmeisterschaften, deutsche Meisterschaften, größere Läufe etc. vom Verband Rechnungen an Vereine geschrieben werden, die in anderen Landesverbänden sitzen. Auch die Kampfrichterlizenzen z.B. sind einsehbar, wenn der Lizenzinhaber und der abgebende Verband der Nutzung der Daten zugestimmt hat. Auch übergreifend angebotene Seminare inkl. Rechnungserstellung, Lizenzverlängerung, Zertifikatszusendung etc. können von Personen gebucht werden, die in einem anderen Landesverband sitzen. Gewisse Daten wie z.B. die Bankverbindung sind nicht sichtbar, da die Bankdaten bzw. die Zustimmung zur Erzeugung eines SEPA-Mandats immer pro Verband erfolgen müssen und daher diese Daten nicht übergreifend einsehbar sind.