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Passanträge

Passanträge

Im Modul „Passanträge“ werden alle Passanträge der Mitglieder eines Vereins angezeigt. Dieses Modul ermöglicht die Verwaltung und Bearbeitung von Anträgen für neue oder zu erneuernde Startpässe.

Funktionen des Moduls „Passanträge“

  • Mitglieder auswählen: Sie können gezielt ein Mitglied Ihres Vereins auswählen, um dessen Passantrag zu überprüfen.

  • Passanträge genehmigen oder ablehnen:

    • Über die grüne Schaltfläche mit dem Haken (✔️) kann der Passantrag bestätigt werden.

    • Über die rote Schaltfläche mit dem „X“ (❌) kann der Passantrag abgelehnt werden.

Durch diese Funktion können Vereine sicherstellen, dass nur berechtigte Mitglieder Startpässe erhalten und bei Bedarf Anträge zurückgewiesen werden.

Abbildung 1. Übersicht

Benachrichtigung an den Verband bei Passanträgen

Wenn ein Passantrag durch den Verein bestätigt wird, erhält der Verband automatisch eine Wiedervorlage. Diese dient als Benachrichtigung, dass ein neuer Passantrag eingereicht wurde und zur weiteren Bearbeitung bereitsteht.

Ablauf der Bestätigung eines Passantrags

  1. Verein überprüft den Antrag im Modul „Passanträge“.

  2. Bestätigung des Antrags über die grüne Schaltfläche mit dem Haken (✔️).

  3. Automatische Wiedervorlage für den Verband, damit dieser den Antrag weiterbearbeiten kann.

  4. Der Verband entscheidet über die endgültige Genehmigung und Ausstellung des Startpasses.

Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass Passanträge effizient und transparent zwischen Verein und Verbandabgewickelt werden.

 

Genehmigungsprozess für Passanträge

Der Passantrag eines Mitglieds durchläuft einen zweistufigen Genehmigungsprozess, bevor er vollständig bestätigt und abgeschlossen ist.

Ablauf der Passantrag-Bearbeitung

  1. Verein prüft den Antrag im Modul „Passanträge“.

  2. Bestätigung durch den Verein über die grüne Schaltfläche mit dem Haken (✔️).

    • Dadurch wird der Antrag zur weiteren Bearbeitung an den Verband weitergeleitet.

    • Der Verband erhält eine automatische Wiedervorlage als Benachrichtigung.

  3. Verband genehmigt den Passantrag – Erst nach der endgültigen Freigabe durch den Verband gilt der Antrag als bestätigt und abgeschlossen.

Wichtige Hinweise

  • Solange der Verband den Antrag nicht genehmigt hat, bleibt der Prozess offen.

  • Erst nach der finalen Bestätigung durch den Verband wird der Startpass gültig und kann genutzt werden.

Durch dieses zentrale Genehmigungsverfahren stellt der Verband sicher, dass nur berechtigte Mitglieder einen gültigen Startpass erhalten.