11.4 Seminar- Seminarverwaltung-Stammdaten-Stornokosten- GS Admin

 

Um Stornokosten für die Absage einer Seminarteilnahme anzulegen, betätigen Sie den Schieber „Mit Stornokosten“ (A)

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Daraufhin öffnet sich ein Fenster, in dem der Standardartikel „Stornokosten“ sichtbar ist. Diesen Artikel können Sie im Artikelstamm anlegen und bearbeiten. Im Beispiel sind 20 Euro als Stornokosten hinterlegt.

Falls Sie jedoch nicht den Standardartikel „Stornokosten“ verwenden möchten, sondern eine Staffelung anlegen wollen, klicken Sie auf das Plus-Icon (+). (B)

 

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Mit dem Schieberegler „Mit Stornokosten“ können Stornokosten aktiviert oder deaktiviert werden. Wenn er aktiviert ist (blau), werden die Stornokosten berechnet.

Unter „Artikel“ ist der Standardartikel „Stornokosten“ ausgewählt. Dieser Artikel ist mit 20,00 € hinterlegt und kann im Artikelstamm bearbeitet werden.

Wenn eine Staffelung gewünscht ist, können Sie in der Tabelle festlegen, wie sich die Kosten je nach Tagen vor Seminarbeginn ändern. Zum Beispiel können Sie einstellen, dass ein bestimmter Prozentsatz der Seminargebühr berechnet wird.

Mit dem Plus-Icon (+) können Sie neue Staffelungen hinzufügen. Änderungen müssen mit dem grünen Speichern-Symbol oben rechts gesichert werden. Einträge können mit dem roten X entfernt werden.

I

Die Staffelung der Stornokosten bezieht sich immer auf die Seminar- oder Lehrgangskosten, nicht auf die pauschalen Stornokosten.

Das bedeutet, dass bei einer Staffelung ein Prozentsatz der Gesamtkosten des Seminars oder Lehrgangs berechnet wird, abhängig von der Anzahl der Tage vor Seminarbeginn. Die pauschalen Stornokosten bleiben davon unberührt und gelten unabhängig von der Staffelung, sofern sie aktiviert sind.

Die Berechnung der Stornokosten nach diesem Modul erfolgt ausschließlich, wenn sich der Teilnehmer selbst vom Seminar oder Lehrgang abmeldet.

Wird die Abmeldung jedoch durch den GS-Admin oder den Seminar-Admin vorgenommen, werden die Stornokosten nicht automatisch berechnet. In diesem Fall müssen die Stornokosten manuell über eine separate Rechnung erhoben werden.