Vereine-Gemeinnützigkeit-GS Admin

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Übersicht

Der Freistellungsbescheid ist ein offizielles Dokument, das die Gemeinnützigkeit eines Vereins für einen bestimmten Zeitraum bestätigt. In unserem System werden alle relevanten Daten zum Bescheid erfasst, um den Status und die Gültigkeit jederzeit nachvollziehen zu können.


Aktueller Bescheid

Eingetragene Daten

  • Bescheid: Bezeichnung oder Titel des Freistellungsbescheids (z. B. „Freistellungsbescheid f. 2022 z. KSt.pdf“)

  • Dokument: Hochgeladenes PDF oder andere digitale Datei des Freistellungsbescheids

  • Upload neue Datei: Möglichkeit zur Aktualisierung oder zum Austausch des Freistellungsbescheiddokuments

Bescheiddaten

  • Ausstellungsdatum: Datum, an dem der Bescheid ausgestellt wurde

  • Gültigkeit: Der Bescheid ist in der Regel 5 Jahre gültig

  • Ablaufdatum: Genaues Datum, bis wann der Bescheid gültig ist (z. B. 04.08.2028)

  • Bereich: Zuständiger Bereich oder Sachgebiet des Bescheids (optional)

  • Bestätigung Förderzweck: Angaben, ob der Förderzweck bestätigt wurde (optional)

Vereinsdaten

  • Vereinsregister-Nr.*: Pflichtfeld für die Vereinsregistrierungsnummer

  • Amtsgericht*: Pflichtfeld für das zuständige Amtsgericht

Bemerkungen

  • Freitextfeld für zusätzliche Hinweise oder Informationen zum Bescheid


Status der Gemeinnützigkeit

  • Aktueller Status:

    • Anerkannt

    • Nicht anerkannt

    • In Prüfung (je nach Status)

  • Bemerkung des zuständigen Sportbundes:

    • Feld zur Eintragung von Kommentaren oder Begründungen der Genehmigung oder Ablehnung (maximal 255 Zeichen)


Prozess: Neuen Bescheid zur Prüfung erstellen

  1. Neuen Bescheid erfassen: Alle Pflichtfelder ausfüllen (Vereinsregister-Nr., Amtsgericht, Ausstellungsdatum, Gültigkeit etc.).

  2. Dokument hochladen: Das PDF oder die Datei des Bescheids hochladen.

  3. Status setzen: Gemeinnützigkeitsstatus festlegen (z. B. „In Prüfung“).

  4. Bemerkungen eintragen: Zusätzliche Anmerkungen oder Hinweise des Sportbundes oder Prüfers dokumentieren.

  5. Speichern und Prüfen: Den Datensatz speichern und an die zuständige Stelle zur Prüfung weiterleiten.