Fakturierung -SEPA Export und SEPA Lastschrifteinzug- GS Admin

Fakturierung -SEPA Export und SEPA Lastschrifteinzug- GS Admin

 

Dieses Kapitel erläutert die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Einreichung von SEPA-Lastschriften. Es fasst zusammen, welche organisatorischen, rechtlichen und technischen Punkte vor der ersten Übermittlung geklärt sein müssen.

Voraussetzungen für die Einreichung von SEPA-Lastschriften

Vor der Einreichung von SEPA-Lastschriften müssen mehrere Grundlagen vorhanden sein. Dazu gehören eine entsprechende Vereinbarung mit der Bank, gültige SEPA-Lastschriftmandate sowie ein geeigneter technischer Übermittlungsweg für die SEPA-Dateien.

Vereinbarung mit der Bank

Für die Einreichung von Lastschriften ist eine ausdrückliche Freigabe durch die Bank erforderlich. Diese Vereinbarung legt fest, dass Lastschriften über die jeweilige Kontoverbindung eingereicht werden dürfen. In der Praxis erfolgt sie häufig im Zusammenhang mit der Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer und der Freischaltung des Kontos für das Lastschriftverfahren.

Gültige SEPA-Lastschriftmandate

Für jede zahlungspflichtige Person muss ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen. Dies betrifft beispielsweise Vereinsmitglieder, Kunden oder andere Zahlungspflichtige. Das Mandat bildet die rechtliche Grundlage für den Einzug und dokumentiert die Zustimmung der betroffenen Person.

Technische Übermittlung der SEPA-Dateien

Die Lastschriftdaten müssen in einem mit der Bank abgestimmten Format, in der Regel als XML-Datei, übermittelt werden. Die Einreichung kann je nach Bank und eingesetztem Verfahren über das Online-Banking-Portal, über Programme wie StarMoney oder über andere spezialisierte Bankprodukte erfolgen.