Fakturierung -SEPA Export und SEPA Lastschrifteinzug- GS Admin
In diesem Kapitel werden die folgenden Themen beschrieben:
Bevor Sie SEPA-Lastschriften einreichen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Vereinbarung mit Ihrer Bank:
Sie benötigen eine ausdrückliche Vereinbarung mit Ihrer Bank, die Ihnen die Einreichung von Lastschriften gestattet. Diese Vereinbarung wird in der Regel im Rahmen der Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer und der Freischaltung Ihrer Kontoverbindung getroffen.Vorliegen gültiger Mandate:
Sie müssen für jede betroffene Person (z. B. Vereinsmitglied, Kunde oder sonstiger Zahlungspflichtiger) ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat einholen. Dieses Mandat bildet die rechtliche Grundlage für den Einzug.Technische Übermittlung:
Die SEPA-Dateien müssen in einem mit Ihrer Bank abgestimmten Format (z. B. XML) übermittelt werden. Dies kann über verschiedene Wege erfolgen, etwa über das Online-Banking-Portal Ihrer Bank, Software wie StarMoney oder andere spezialisierte Bankprodukte.